Reicht es aus, wenn ich dieses Dokument schnell noch in den Datenraum hochlade?
In einer aktuellen Entscheidung vom heutigen Tage (Az. V ZR 77/22) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigt, ob ein Grundstücksverkäufer seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer durch das Einstellen entsprechender Unterlagen in einen virtuellen Datenraum (VDR) erfüllen kann. >